Rechtsprechung
   BSG, 26.04.2016 - B 2 U 42/16 B   

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https://dejure.org/2016,14068
BSG, 26.04.2016 - B 2 U 42/16 B (https://dejure.org/2016,14068)
BSG, Entscheidung vom 26.04.2016 - B 2 U 42/16 B (https://dejure.org/2016,14068)
BSG, Entscheidung vom 26. April 2016 - B 2 U 42/16 B (https://dejure.org/2016,14068)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 1382/10

    Reichweite der Begründungserleichterungen für letztinstanzliche, unanfechtbare

    Auszug aus BSG, 26.04.2016 - B 2 U 42/16 B
    Von einer weiteren Begründung sieht der Senat ab, weil sie nicht geeignet ist, zur Klärung der Voraussetzungen der Revisionszulassung beizutragen (§ 160a Abs. 4 Satz 2 Halbs 2 SGG; zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit einer solchen Verfahrensweise vgl BVerfG vom 8.12.2010 - 1 BvR 1382/10 - NJW 2011, 1497).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 09.03.2017 - I-2 U 42/16   

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https://dejure.org/2017,15092
OLG Düsseldorf, 09.03.2017 - I-2 U 42/16 (https://dejure.org/2017,15092)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.03.2017 - I-2 U 42/16 (https://dejure.org/2017,15092)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. März 2017 - I-2 U 42/16 (https://dejure.org/2017,15092)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 11.11.1980 - X ZR 58/79

    Spinnturbine II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.03.2017 - 2 U 42/16
    Genügen kann, wenn das Entnommene dem Durchschnittsfachmann ein allgemeines Lösungsprinzip offenbart, von dem die streitige Anmeldung nur eine ohne weiteres auffindbare konkrete Ausgestaltung darstellt (vgl. BGH, GRUR 1981, 186 - Spinnturbine II).

    Dies erfordert einen prüfenden Vergleich der zum Patent angemeldeten Lehre mit derjenigen, deren widerrechtliche Entnahme geltend gemacht wird (BGH, GRUR 1981, 186, 188 - Spinnturbine II).

    Bei der Festlegung der patentgemäßen Aufgabe ist die Prüfung nicht darauf zu beschränken, was der jeweilige Patentanmelder aus seiner Sicht als die der von ihm angemeldeten Erfindung zugrunde liegende Aufgabe angesehen hat, ohne zu untersuchen, ob sich diese Sicht auch mit den objektiven Gegebenheiten deckt (BGH, GRUR 1981, 186, 188 - Spinnturbine II).

    Ist das technische Problem in der Patentschrift ausdrücklich genannt, so kommt es darauf an, was der die Patentschrift studierende Durchschnittsfachmann dieser Angabe unter Einbeziehung des in der Patentschrift genannten Standes der Technik und unter Zugrundelegung seines allgemeinen Fachwissens als objektive Erkenntnis über das durch die Erfindung tatsächlich Erreichte entnehmen kann (BGH, GRUR 1991, 811, 813 f. - Falzmaschine; GRUR 1981, 186, 188 - Spinnturbine II).

  • BGH, 22.05.1990 - X ZR 124/88

    Ermittlung des einem Patent zugrunde liegenden technischen Problems

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.03.2017 - 2 U 42/16
    Ist das technische Problem in der Patentschrift ausdrücklich genannt, so kommt es darauf an, was der die Patentschrift studierende Durchschnittsfachmann dieser Angabe unter Einbeziehung des in der Patentschrift genannten Standes der Technik und unter Zugrundelegung seines allgemeinen Fachwissens als objektive Erkenntnis über das durch die Erfindung tatsächlich Erreichte entnehmen kann (BGH, GRUR 1991, 811, 813 f. - Falzmaschine; GRUR 1981, 186, 188 - Spinnturbine II).
  • BGH, 14.06.2016 - X ZR 29/15

    Pemetrexed - Europäisches Patent: Voraussetzungen einer Patentverletzung mit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.03.2017 - 2 U 42/16
    Im Rahmen des Verletzungsrechtsstreits trägt die Festlegung der Aufgabe dazu bei zu ermitteln, welchen Niederschlag die fachmännischen Bemühungen um eine Bereicherung des Standes der Technik konkret im Klagepatent und in der angegriffenen Ausführungsform gefunden haben (BGH, Urteil vom 14.06.2016, Az. X ZR 29/15 - Pemetrexed).
  • BGH, 20.10.2015 - X ZR 149/12

    Rechte an einem Patent: Prüfungsumfang bei geltend gemachten Ansprüchen auf

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.03.2017 - 2 U 42/16
    Ob und gegebenenfalls inwieweit eine widerrechtliche Entnahme vorliegt, lässt sich in der dafür vorzunehmenden Gesamtschau zuverlässig nur auf der Grundlage festgestellter Übereinstimmungen zwischen der als entnommen geltend gemachten und der angemeldeten Lehre beurteilen (BGH, GRUR 2016, 265, 266 - Kfz-Stahlbauteil).
  • BGH, 21.10.1980 - X ZR 56/78

    Flaschengreifer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.03.2017 - 2 U 42/16
    Zusammen mit dem Umstand, dass die Beklagte bereits im Februar 2007 das im Wesentlichen gleichlautende Gebrauchsmuster anmeldete, dessen Priorität das Streitpatent in Anspruch nimmt, führt dies zu einer Darlegungs- und Beweiserleichterung für die Klägerin (vgl. BGH, GRUR 1981, 128 - Flaschengreifer).
  • BGH, 15.02.2007 - I ZR 114/04

    Wagenfeld-Leuchte

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.03.2017 - 2 U 42/16
    Ein auf Auskunftserteilung gerichteter Klageantrag muss unter Bezugnahme auf die konkrete Verletzungshandlung so bestimmt gefasst sein, dass er auch für das Vollstreckungsgericht hinreichend klar erkennen lässt, worüber der Bekl. Auskunft zu erteilen und Rechnung zu legen hat (vgl. BGH, GRUR 2007, 871 - Wagenfeld-Leuchte; BGH, GRUR 2008, 357, 358 - Planfreigabesystem).
  • BGH, 22.11.2007 - I ZR 12/05

    Planfreigabesystem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.03.2017 - 2 U 42/16
    Ein auf Auskunftserteilung gerichteter Klageantrag muss unter Bezugnahme auf die konkrete Verletzungshandlung so bestimmt gefasst sein, dass er auch für das Vollstreckungsgericht hinreichend klar erkennen lässt, worüber der Bekl. Auskunft zu erteilen und Rechnung zu legen hat (vgl. BGH, GRUR 2007, 871 - Wagenfeld-Leuchte; BGH, GRUR 2008, 357, 358 - Planfreigabesystem).
  • BGH, 30.10.1990 - X ZR 16/90

    Zulässigkeit von Einwendungen gegenüber dem auf Übertragung bzw. Abtretung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.03.2017 - 2 U 42/16
    Ebenso wie § 8 PatG, der für deutsche Patentanmeldungen und Patente gilt, gewährt auch Art. 11 § 5 Abs. 1 Satz 1 IntPatÜG dem Berechtigten einen vom Verschulden unabhängigen, quasi-dinglichen Anspruch auf Abtretung des Anspruchs auf Erteilung des Patents bzw. auf Übertragung des Patents (vgl. zu § 8 PatG: BGH, GRUR 1991, 127, 128 - Objektträger; Benkard/Melullis, Patentgesetz, 11. Auflage, § 8 Rz. 2).
  • OLG Düsseldorf, 26.04.2012 - 2 U 132/10

    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Gebrauchsmusters für einen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.03.2017 - 2 U 42/16
    Eine auf dieses Gebrauchsmuster gestützte Verletzungsklage der Beklagten gegen die Klägerin hat der Senat mit Urteil vom 26.04.2012, (Az. I-2 U 132/10) abgewiesen.
  • OLG München, 02.02.2024 - 38 Sch 60/22

    Auskunftserteilung, Richtlinienkonforme Auslegung, Feststellungsinteresse,

    Der Antrag muss den Gegenstand des Auskunftsbegehrens so genau bezeichnen, dass über dessen Inhalt keinerlei Ungewissheit bestehen kann (OLG Düsseldorf Urt. v. 9.3.2017 - I-2 U 42/16, BeckRS 2017, 109831 Rn. 36, beck-online).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 23.03.2017 - I-2 U 42/16   

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https://dejure.org/2017,57930
OLG Düsseldorf, 23.03.2017 - I-2 U 42/16 (https://dejure.org/2017,57930)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.03.2017 - I-2 U 42/16 (https://dejure.org/2017,57930)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. März 2017 - I-2 U 42/16 (https://dejure.org/2017,57930)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 11.11.1980 - X ZR 58/79

    Spinnturbine II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.03.2017 - 2 U 42/16
    Genügen kann, wenn das Entnommene dem Durchschnittsfachmann ein allgemeines Lösungsprinzip offenbart, von dem die streitige Anmeldung nur eine ohne weiteres auffindbare konkrete Ausgestaltung darstellt (vgl. BGH, GRUR 1981, 186 - Spinnturbine II).

    Dies erfordert einen prüfenden Vergleich der zum Patent angemeldeten Lehre mit derjenigen, deren widerrechtliche Entnahme geltend gemacht wird (BGH, GRUR 1981, 186, 188 - Spinnturbine II).

    Bei der Festlegung der patentgemäßen Aufgabe ist die Prüfung nicht darauf zu beschränken, was der jeweilige Patentanmelder aus seiner Sicht als die der von ihm angemeldeten Erfindung zugrunde liegende Aufgabe angesehen hat, ohne zu untersuchen, ob sich diese Sicht auch mit den objektiven Gegebenheiten deckt (BGH, GRUR 1981, 186, 188 - Spinnturbine II).

    Ist das technische Problem in der Patentschrift ausdrücklich genannt, so kommt es darauf an, was der die Patentschrift studierende Durchschnittsfachmann dieser Angabe unter Einbeziehung des in der Patentschrift genannten Standes der Technik und unter Zugrundelegung seines allgemeinen Fachwissens als objektive Erkenntnis über das durch die Erfindung tatsächlich Erreichte entnehmen kann (BGH, GRUR 1991, 811, 813 f. - Falzmaschine; GRUR 1981, 186, 188 - Spinnturbine II).

  • BGH, 22.05.1990 - X ZR 124/88

    Ermittlung des einem Patent zugrunde liegenden technischen Problems

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.03.2017 - 2 U 42/16
    Ist das technische Problem in der Patentschrift ausdrücklich genannt, so kommt es darauf an, was der die Patentschrift studierende Durchschnittsfachmann dieser Angabe unter Einbeziehung des in der Patentschrift genannten Standes der Technik und unter Zugrundelegung seines allgemeinen Fachwissens als objektive Erkenntnis über das durch die Erfindung tatsächlich Erreichte entnehmen kann (BGH, GRUR 1991, 811, 813 f. - Falzmaschine; GRUR 1981, 186, 188 - Spinnturbine II).
  • BGH, 14.06.2016 - X ZR 29/15

    Pemetrexed - Europäisches Patent: Voraussetzungen einer Patentverletzung mit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.03.2017 - 2 U 42/16
    Im Rahmen des Verletzungsrechtsstreits trägt die Festlegung der Aufgabe dazu bei zu ermitteln, welchen Niederschlag die fachmännischen Bemühungen um eine Bereicherung des Standes der Technik konkret im Klagepatent und in der angegriffenen Ausführungsform gefunden haben (BGH, Urteil vom 14.06.2016, Az. X ZR 29/15 - Pemetrexed).
  • BGH, 20.10.2015 - X ZR 149/12

    Rechte an einem Patent: Prüfungsumfang bei geltend gemachten Ansprüchen auf

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.03.2017 - 2 U 42/16
    Ob und gegebenenfalls inwieweit eine widerrechtliche Entnahme vorliegt, lässt sich in der dafür vorzunehmenden Gesamtschau zuverlässig nur auf der Grundlage festgestellter Übereinstimmungen zwischen der als entnommen geltend gemachten und der angemeldeten Lehre beurteilen (BGH, GRUR 2016, 265, 266 - Kfz-Stahlbauteil).
  • BGH, 21.10.1980 - X ZR 56/78

    Flaschengreifer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.03.2017 - 2 U 42/16
    Zusammen mit dem Umstand, dass die Beklagte bereits im Februar 2007 das im Wesentlichen gleichlautende Gebrauchsmuster anmeldete, dessen Priorität das Streitpatent in Anspruch nimmt, führt dies zu einer Darlegungs- und Beweiserleichterung für die Klägerin (vgl. BGH, GRUR 1981, 128 - Flaschengreifer).
  • BGH, 15.02.2007 - I ZR 114/04

    Wagenfeld-Leuchte

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.03.2017 - 2 U 42/16
    Ein auf Auskunftserteilung gerichteter Klageantrag muss unter Bezugnahme auf die konkrete Verletzungshandlung so bestimmt gefasst sein, dass er auch für das Vollstreckungsgericht hinreichend klar erkennen lässt, worüber der Bekl. Auskunft zu erteilen und Rechnung zu legen hat (vgl. BGH, GRUR 2007, 871 - Wagenfeld-Leuchte; BGH, GRUR 2008, 357, 358 - Planfreigabesystem).
  • BGH, 22.11.2007 - I ZR 12/05

    Planfreigabesystem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.03.2017 - 2 U 42/16
    Ein auf Auskunftserteilung gerichteter Klageantrag muss unter Bezugnahme auf die konkrete Verletzungshandlung so bestimmt gefasst sein, dass er auch für das Vollstreckungsgericht hinreichend klar erkennen lässt, worüber der Bekl. Auskunft zu erteilen und Rechnung zu legen hat (vgl. BGH, GRUR 2007, 871 - Wagenfeld-Leuchte; BGH, GRUR 2008, 357, 358 - Planfreigabesystem).
  • BGH, 30.10.1990 - X ZR 16/90

    Zulässigkeit von Einwendungen gegenüber dem auf Übertragung bzw. Abtretung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.03.2017 - 2 U 42/16
    Ebenso wie § 8 PatG, der für deutsche Patentanmeldungen und Patente gilt, gewährt auch Art. 11 § 5 Abs. 1 Satz 1 IntPatÜG dem Berechtigten einen vom Verschulden unabhängigen, quasi-dinglichen Anspruch auf Abtretung des Anspruchs auf Erteilung des Patents bzw. auf Übertragung des Patents (vgl. zu § 8 PatG: BGH, GRUR 1991, 127, 128 - Objektträger; Benkard/Melullis, Patentgesetz, 11. Auflage, § 8 Rz. 2).
  • OLG Düsseldorf, 26.04.2012 - 2 U 132/10

    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Gebrauchsmusters für einen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.03.2017 - 2 U 42/16
    Eine auf dieses Gebrauchsmuster gestützte Verletzungsklage der Beklagten gegen die Klägerin hat der Senat mit Urteil vom 26.04.2012, (Az. I-2 U 132/10) abgewiesen.
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